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   OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99   

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https://dejure.org/1999,8579
OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99 (https://dejure.org/1999,8579)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.1999 - 5 WF 161/99 (https://dejure.org/1999,8579)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 5 WF 161/99 (https://dejure.org/1999,8579)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Reisekosten; Beschwerde; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 122; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 122, § 127 Abs. 2 S. 2
    Erstattung von Reisekosten; Beschwerde; Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lörrach - 13 F 45/98
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1975 - IV ARZ (VZ) 29/74

    Reiseentschädigung an mittellose Partei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99
    Zwar ist dem Antragsgegner für das Scheidungsverfahren ratenfreie Prozeßkostenhilfe bewilligt worden, was dazu führt, daß die Norm des § 122 Abs. 1 Nr. 1 ZPO analog auf Aufwendungen wie Fahrtkosten, Reiseaufwand, Zeitversäumnis angewandt wird (BGHZ 64, 139).

    Da die Entscheidung hierüber kein Justizverwaltungsakt, sondern ein Akt der Rechtsprechung ist, war hiergegen die einfache Beschwerde des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO eröffnet (BGHZ 64, 139 entgegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1986, 29).

  • OLG Stuttgart, 05.06.1985 - 8 WF 70/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.1999 - 5 WF 161/99
    Da die Entscheidung hierüber kein Justizverwaltungsakt, sondern ein Akt der Rechtsprechung ist, war hiergegen die einfache Beschwerde des § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO eröffnet (BGHZ 64, 139 entgegen OLG Stuttgart, Rpfleger 1986, 29).
  • BFH, 08.06.2006 - VII B 323/05

    Reisekostenvorschuss - Beschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf

    Zivilprozessrechtlich hat das zur Folge, dass --wie bei Versagung der PKH-- nach § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO die sofortige Beschwerde stattfindet (vgl. Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 22. Dezember 1999 5 WF 161/99, OLGR Karlsruhe 2000, 258).
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